Die grün-schwarze Landesregierung verabschiedete am vergangenen Mittwoch ein neues Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg. Hiermit versuchte man darauf zu reagieren, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Grundbesteuerung als verfassungswidrig einstufte. Birte Könnecke stellt in dieser Pressemitteilung dar, wieso diese Reaktion leider nicht gelungen ist.