Die Corona-Warn-App der Bundesregierung bewegt als Thema die Menschen. Oft konnte man den Eindruck gewinnen, dass die Ablehnung gegenüber der App sehr stark ist. Wir haben deshalb unsere Mitglieder gefragt und zumindest in dieser Gruppe ergibt sich ein anderes Bild: Die App findet überwältigende Zustimmung. Einen Haken gibt es aber doch.
Um die defizitäre Notfallversorgung durch Vergütungszuschläge auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber 2018 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben, ein Stufenmodell von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Die Ausgestaltung dieses Modells oblag hierbei der Selbstverwaltung der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser und wurde nicht von der Politik vorgegeben.
Die dort beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind nun die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können.